21. März 2011 12:08 Uhr
Im Lexikon schlagen wir heute unter K wie Kollateralschaden nach. Der militärische Fachbegriff wurde während der Berichterstattung über den Kosovo-Krieg 1999 geprägt. Er bezeichnet Schäden, die nach einem Angriff durch den ungenauen oder überdimensionierten Einsatz von Waffen entstanden sind. Ein Beispiel: Gehen bei einem Militärangriff die Fensterscheiben eines Krankenhauses zu Bruch, gilt das als Kollateralschaden. Ebenso werden tote und verletzte Zivilisten beschönigend als Kollateralschäden bezeichnet. Das Völkerrecht besagt, dass bei Militäraktionen zivile Opfer vermieden werden sollen. So ist ein Angriff völkerrechtswidrig, wenn der entstandene Schaden vorhersehbar oder vermeidbar gewesen wäre. Die "Gesellschaft für deutsche Sprache" hat den Begriff 1999 zum "Unwort des Jahres" gekürt. Die Begründung: Die Nutzung des Wortes Kollateralschaden verharmlose militärische Verbrechen als unwichtige Nebensache.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)