22. März 2011 08:57 Uhr
Sie bleiben meist im Hintergrund, und doch streiten sie sich öffentlich darum, wer von ihnen besser ist. Die Rede ist von zwei Firmen, mit deren Hilfe man wissenschaftliche Arbeiten von einem Ghostwriter schreiben lassen kann. Ein Anbieter aus Berlin will es einem anderen per Gericht verbieten lassen, für sich als Marktführer zu werben. Heute findet die Verhandlung vor dem Landgericht Berlin statt.
Bereits im Februar hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf es einem Auftragsschreiber untersagt, sich als Marktführer für das wissenschaftliche Ghostwriting zu präsentieren. Dem Urteil der Richter zufolge geht das schon deshalb nicht, weil er ausschließlich verbotene Dienstleistungen anbietet.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)