22. März 2011 13:51 Uhr
Menschen mit ungewöhnlichen Namen kennen das: Briefe mit absurden Varianten ihres Namens, und auch bei der Anrede geht gelegentlich Einiges durcheinander. Das ist ärgerlich, aber noch kein Anzeichen für Diskriminierung - so hat das Arbeitsgericht in Düsseldorf entschieden. Geklagt hatte eine Frau, die in einem Schreiben mit "Sehr geehrter Herr" angeschrieben worden war. Bei dem Schreiben handelte es sich um eine Absage auf eine Bewerbung. Die Klägerin sah sich diskriminiert. Ihre Argumentation: Die Firma habe ihre Bewerbung offenbar nicht richtig gelesen, sondern wegen des ausländischen Namens sofort aussortiert. Das Arbeitsgericht entschied hingegen, vermutlich sei bei der Bearbeitung ein Fehler passiert - daher die falsche Anrede. Es handle sich aber nicht um eine Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft der Frau.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)