12. April 2011 17:31 Uhr
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat erneut auf die Grenzen der Religionsfreiheit in Deutschland hingewiesen.
Diese sei kein Freibrief für eine schrankenlose Freiheit des Einzelnen. Aber was versteht man unter der Religionsfreiheit? Die Religionsfreiheit ist in Deutschland im Grundgesetz verankert, aber auch in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der UNO festgehalten, sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Religionsfreiheit wird auch als Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit bezeichnet. Sie umfasst die Freiheit und das Recht des Einzelnen, religiöse, weltanschauliche und moralische Überzeugungen zu bilden, zu äußern und zu befolgen. Die Religionsfreiheit schützt aber auch die Freiheit, nichts zu glauben. In diesen Zusammenhang gehört auch das Recht, den Besuch des Religionsunterrichts abzulehnen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)