14. April 2011 17:37 Uhr

Gericht: Sehnenscheidenentzündung kann Berufskrankheit sein

Wer viel am Computer arbeitet, der hat vielleicht schon mal eine Sehnenscheidenentzündung gehabt.

Sie entsteht, wenn die Handgelenke über einen längeren Zeitraum überstrapaziert werden. Wenn die Sehnenscheide chronisch enzündet ist, kann sie nach einem Beschluss des Aachener Verwaltungsgerichts nun als Berufskrankheit anerkannt werden. In dem Urteil gaben die Richter einer Finanzbeamtin Recht, die im Beruf dauernd am Computer gearbeitet hatte. Sie habe damit Anspruch auf eine höhere Pension oder die Zahlung einer Heilbehandlung.

Ein Gerichtssprecher sagte, das Urteil habe Grundsatzcharakter. Wer wie die Klägerin im Job intensiv am Computer arbeite, habe gute Chancen, dass die Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird. Das beklagte Land Nordrhein-Westfalen kann aber noch in Berufung gehen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)