15. April 2011 15:20 Uhr
Das Bundesamt für Strahlenschutz hat gestern mitgeteilt, dass in einem Bohrloch beim Atommülllager Asse bei Wolfenbüttel eine erhöhte Radioaktivität gemessen wurde. Der Wert sei 24 mal höher als die erlaubte Freigrenze. Was ist eine "Freigrenze", und wie unterscheidet sie sich vom "Grenzwert"?
Bis zur Freigrenze muss der Umgang mit radioaktiven Stoffen nicht genehmigt werden, da die Strahlung als unbedenklich eingeschätzt wird. Da unter Tage nur geschultes Personal Zugang zu den radioaktiven Stoffen hat, dürfen die Strahlungswerte hier die Freigrenze deutlich überschreiten.
Grenzwerte liegen weit über den Freigrenzen. Werden sie nicht eingehalten, muss die zuständige Aufsichtsbehörde die Ursache untersuchen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)