18. April 2011 16:54 Uhr

Bericht zieht Bilanz zur europaweiten Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Richtlinie sorgt für reichlich Streit: Wenn es um die Vorratsdatenspeicherung geht, schreien Datenschützer auf, geraten Union und FDP aneinander und jetzt droht Deutschland auch noch Ärger aus Brüssel. Denn seit das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 für verfassungswidrig erklärt hat, gibt es hier- zulande keine entsprechende rechtliche Regelung mehr. Eine EU-Richtlinie zur Terrorabwehr und Strafverfolgung von 2006 verlangt das aber. In einem von der EU-Kommission in Brüssel veröffentlichten Bericht heißt es nun, Deutschland müsse die Richtlinie rasch umsetzen, sonst drohten Strafmaßnahmen.

Laut EU-Richtline müssen die Mitgliedsstaaten bei Telefon- gesprächen Name und Anschrift des Teilnehmers sowie Rufnummer, Uhrzeit und Datum seiner Telefonverbindung sowie bei Handys auch den Standort bei Gesprächsbeginn festhalten. Ähnliches gilt bei Verbindungsdaten zu SMS, Internet-Nutzung und Email- Verkehr. Der Inhalt der Gespräche ist laut EU-Richtline nicht betroffen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)