18. April 2011 16:56 Uhr

Hausverbot für NPD-Chef Voigt bestätigt

Eine rechtsextreme Gesinnung ist Grund genug für ein Hausverbot in einem Hotel. Das geht aus einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hervor. Es hat heute die Berufung des NPD-Vorsitzenden Udo Voigt zurückgewiesen.

Voigt hatte im September 2009 Urlaub in einem Hotel im brandenburgischen Bad Saarow gebucht. Der Hotelier hatte ihn aber mit einem Hausverbot belegt. In einem Schreiben argumentierte er, seine politische Einstellung sei nicht mit dem Ziel des Hauses vereinbar, jedem Gast ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten. Voigt hatte daraufhin wegen Diskriminierung und Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gegen das Hotel geklagt.

Nach der Klage hat nun auch Voigts Berufung keinen Bestand. Ein Hausverbot ist nach Auffassung des Gerichts zwar ein Eingriff in die Grundrechte eines Gastes. Sachliche Gründe rechtfertigten einen solchen Eingriff aber. Der Hotelbetreiber dürfe zurecht annehmen, dass sich andere Gäste durch die Anwesenheit des NPD-Chefs provoziert fühlten.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)