19. April 2011 15:04 Uhr

Botox-Spritzen verboten: Gericht weist Klage von Zahnärztin ab

Botox gehört nicht in die Zahnarztpraxis. Das findet zumindest das Verwaltungsgericht in Münster. Es wies die Klage einer Zahnärztin aus der Nähe von Bielefeld zurück. Sie wollte Botox-Behandlungen in ihrer Praxis anbieten. Ein Argument ihres Anwalts: Das Bleichen von Zähnen sei schließlich auch Sache des Zahnarztes. Das Gericht sah das anders: Alles, was weit vom Mund entfernt sei, falle in die Zuständigkeit von Heilpraktikern oder Allgemeinärzten. Nur sie seien laut Gesetz zu Schönheits-OPs mit Anti-Falten-Spritzen berechtigt.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)