19. April 2011 15:04 Uhr
Botox gehört nicht in die Zahnarztpraxis. Das findet zumindest das Verwaltungsgericht in Münster. Es wies die Klage einer Zahnärztin aus der Nähe von Bielefeld zurück. Sie wollte Botox-Behandlungen in ihrer Praxis anbieten. Ein Argument ihres Anwalts: Das Bleichen von Zähnen sei schließlich auch Sache des Zahnarztes. Das Gericht sah das anders: Alles, was weit vom Mund entfernt sei, falle in die Zuständigkeit von Heilpraktikern oder Allgemeinärzten. Nur sie seien laut Gesetz zu Schönheits-OPs mit Anti-Falten-Spritzen berechtigt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)