20. April 2011 11:51 Uhr
Die PARTEI hat eben doch nicht immer Recht.
So sieht es jedenfalls das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und hat eine Wahlprüfungsbeschwerde des Bundesvorsitzenden der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und Basisdemokratie, kurz: PARTEI abgewiesen. Begründung des Gerichts: Nur die Person kann beim Bundesverfassungsgericht Wahlprüfungsbeschwerde einlegen, deren Einspruch zuvor vom Bundestag verworfen wurde. Den Einspruch hatte seinerzeit der Bundesvorsitzende und Ex-TITANIC-Chefredakteur Martin Sonneborn eingebracht - als einfaches PARTEI-Mitglied. Beim Gericht in Karlsruhe hatte er sich nun als Martin Sonnenborn beschwert. Aber warum eigentlich? Sonneborn bzw. der Bundesvorsitzende der PARTEI wollten feststellen lassen, ob die Bundestagswahl 2009 gültig war. Die PARTEI war seinerzeit nicht zugelassen worden, weil sie, trotz ihres Namens, keine Partei sei, so der Bundeswahlausschuss.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)