4. Mai 2011 16:23 Uhr

Taubenfütterungsverbot gilt auch bei ethischen oder religiösen Bedenken

Tauben füttern verboten! Diese Vorschrift gilt in jedem Fall - auch wenn sich der Tierfreund damit in seinen religiösen und ethischen Überzeugungen verletzt fühlt. Ein Anwalt aus Langenfeld im Rheinland hatte vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht geklagt. Er argumentierte, die Tauben in den kalten Wintermonaten vor dem Hungertod bewahren zu wollen. Dazu fühle er sich aus religiösen und ethischen Gründen verpflichtet. Der Kläger sagte, er könne nicht nachvollziehen, warum einerseits dazu aufgerufen würde, Wildvögel zu füttern, das Füttern von Tauben aber andererseits verboten sei. Das ließ das Gericht nicht gelten: Es findet, dass Tauben auch im Winter durch weggeworfene Essensreste genug Nahrung fänden, Wildvögel aber nicht.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)