6. Mai 2011 17:35 Uhr

Ghostwriter dürfen sich nicht als Marktführer rühmen

Es gibt Dinge, die tut man lieber im Verborgenen.

Verbotenes oder Verrufenes, etwa. Für andere gegen Geld eine wissenschaftliche Arbeit zu schreiben - man könnte meinen, das wäre so etwas, was man lieber heimlich tut.

Doch nein: zwei Ghostwriter haben sich vor dem Berliner Landgericht ganz öffentlich darum gestritten, ob der jeweils andere mit den Attributen "Marktführer" beziehungsweise "leistungsfähigster Anbieter" werben darf.

Das Gericht hat nun entschieden: keiner von beiden. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Erst vor ein paar Monaten hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf einem anderen "Geisterschreiber" untersagt, sich als Marktführer im wissenschaftlichen Ghostwriting zu bezeichnen. Ein Ghostwriter könne gar nicht zu den Marktführern gehören, denn seine Tätigkeit sei ja verboten.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)