10. Mai 2011 17:34 Uhr
Auch wer bei einer kurzen Affäre gezeugt wurde, hat ein Recht, etwas über die eigene Abstammung zu erfahren. So steht es in einem Urteil des Bonner Amtsgerichts, nach dem die Deutsche Telekom nun die Daten eines Kunden herausgeben muss. Konkret hatte ein Fünfjähriger - vertreten durch seine Mutter - geklagt. Es ging um die Daten seines mutmaßlichen Vaters, von dem nur der Vorname und die Handy-Nummer bekannt waren. Die Telekom hatte sich aus Datenschutzgründen geweigert, den vollständigen Namen und die Adresse des Mannes herauszugeben.
Im vergangenen September hatte das Bonner Landgericht eine Klage der Mutter noch abgewiesen. Der Junge selbst hatte nun bessere Chancen: Die Daten sollen ihm laut Amtsgericht ermöglichen, eventuelle Unterhaltsansprüche durchzusetzen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)