11. Mai 2011 11:31 Uhr

Blick ins Lexikon: Edikt

Der Blick ins Lexikon, heute E wie Edikt. Ein Edikt ist ein amtlicher Erlaß von einer Obrigkeit. In der römischen Antike war es ursprünglich nur die öffentliche Bekanntmachung der Beamten. Die französischen Könige verwendeten die Bezeichnung auch für ein Gesetz, das sich nur einem Thema widmete.

Eines der bekanntesten Edikte ist das "Edikt von Nantes". Es wurde 1598 von dem französischen König Heinrich IV erlassen und beendete den Hugenottenkrieg. Der Erlaß gewährte den Hugenotten im katholischen Frankreich religiöse Toleranz und volle Bürgerrechte. Allerdings bestätigte es auch den Katholizismus als Staatsreligion.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)