11. Mai 2011 16:00 Uhr

Urteil: Wer eine Klasse überspringt, hat deshalb keinen Vorteil bei der Studienplatzvergabe

Was zählt, ist einzig und allein die Note auf dem Abi-Zeugnis. Ob im Laufe der Schulbahn eine Klasse übersprungen wurde, ist für die Studienplatzvergabe nicht ausschlaggebend. Das entschied das Mainzer Verwaltungsgericht. Es lehnte einen Eilantrag einer Bewerberin für das Fach Psychologie ab: Sie wollte bevorzugt werden, weil sie in der Mittelstufe eine Klasse übersprungen hatte. Ihr Schulleiter hatte ihr bestätigt, dass sie sonst sicherlich einen besseren Schnitt als 1,8 erreicht hätte. Dem folgten die Richter nicht. Sie urteilten, das Überspringen einer Klasse könne nicht verglichen werden mit einer schweren Erkrankung oder anderen Schicksalsschlägen. Für solche Fälle gibt es den sogenannten Nachteilsausgleich: Dann wird je nach Fall die Durchschnittsnote angehoben oder der Bewerber bekommt zusätzliche Wartesemester.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)