17. Mai 2011 15:51 Uhr
Wenn Lehrlinge ein freiwilliges Praktikum im Ausland absolvieren, haben sie trotzdem ein Recht auf BAföG. Das entschied das Verwaltungsgericht Münster. Die bestehende Regelung verstoße gegen Europarecht. Eine angehende Erzieherin hatte geklagt, weil sie für ein einjähriges Praktikum in den Niederlanden keine Förderung bekommen hatte. Zur Begründung sagte die zuständige Behörde, ihr Unterrichtsplan schreibe ein Praktikum im Ausland nicht vor. Das Gericht entschied nun, dass damit das Recht auf Freizügigkeit nach dem EU-Vertrag in ungerechtfertigter Weise eingeschränkt werde.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)