23. Mai 2011 16:36 Uhr
Keine halben Sachen. Ein Hähnchenbrustfilet ist nur eins, wenn der Brustmuskel komplett ist. Laut dem Verwaltungsgericht in Oldenburg darf nur unzerschnittenes entbeintes Brustfleisch als Hähnchenbrustfilet verkauft werden. Der Verbraucherschutz hatte bei Kontrollen entdeckt, dass ein Unternehmen den inneren Brustmuskel abgetrennt hatte. Das darf es jetzt nicht mehr. Das Gericht verwies bei der Entscheidung auf europäische Vorschriften.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)