24. Mai 2011 15:21 Uhr

EU will Rechtssicherheit bei Digitalisierung verwaister Werke

Dürfen Bücher digitalisiert werden, deren Autoren bereits verstorben oder nicht mehr erreichbar sind? Damit auch solche Werke elektronisch verfügbar werden, will die Europäische Kommission die Rahmenbedingungen klarer regeln. Es soll festgelegt werden, welche Schritte eine Onlinebibliothek unternehmen muss, um Urheber von Werken ausfindig zu machen. Bleibt der Versuch ergebnislos, gilt das Werk europaweit als "verwaist". Zudem sollen Onlinebibliotheken Regeln an die Hand bekommen, welchen Gebrauch sie von solchen Werken machen dürfen. Melden sich die Rechteinhaber später dennoch, können sie ihre Rechte erneut geltend machen.

Als "verwaist" gelten grundsätzlich Bücher oder Archivbestände, deren Urheber zwar bekannt ist, dessen Genehmigung zur Digitalisierung aber nicht eingeholt werden kann. Auch Bilder, Filme oder Musikstücke können dazu gehören.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)