30. Mai 2011 17:03 Uhr
Würden Sie sich beleidigt fühlen, wenn jemand zu Ihnen sagt: "Leck mich am Arsch"? Wenn ja, dann völlig zu Recht. Das hat das Landgericht Kaiserslautern entschieden. Die Richter änderten ein Urteil des Amtsgerichtes, das einen Mann zuvor vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen hatte.
Er reagierte in einem Bahnhof in der Pfalz mit dem unfreundlichen Ausruf, als ein Polizist ihn aufforderte, nicht zu rauchen. Die Amtsrichter meinten dazu, der derbe Spruch sei in der Pfalz Umgangssprache. Diese Meinung teilten ihre Kollegen am Landgericht nicht. Sie verhängten nun eine Geldstrafe.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)