9. Juni 2011 15:57 Uhr
Frankreich versagt beim Hamster-Schutz. Das hat der Europäische Gerichtshof heute festgestellt. Die EU-Kommission hatte geklagt, weil Frankreich den Feldhamster im Elsass nicht ausreichend geschützt hat. Das Tier kommt in Frankreich nur im Elsass vor, der Bestand in den elsässischen "Kernzonen" sank in den vergangenen Jahren laut Gericht allerdings von 1.160 auf nur noch 180 Tiere. Für ein langfristiges Überleben müsse es aber mindestens 1.500 Tiere geben.
Die Richter bemerkten, dass der Feldhamster von der technisierten Landwirtschaft und der Ausbreitung der Städte bedroht sei. Fortpflanzungs- und Ruhestätten würden beschädigt oder vernichtet. Damit hat Frankreich gegen ein EU-Gesetz verstoßen, eine Berufung gegen das Urteil ist nicht möglich. Wenn weiter zu wenig für den Schutz der Feldhamster getan wird, kann das Europäische Gericht auch Geldbußen verhängen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)