23. Juni 2011 11:51 Uhr
Das Testament ist eine Verfügung eines Menschen über seinen Nachlass. Der Erblasser kann darin zum Beispiel bestimmen, wer seine Erben sein sollen, Auflagen machen und einen Testamentsvollstrecker ernennen. Er kann auch einen oder mehrere Verwandte "enterben". Werden Ehegatten, Kinder und Enkel auf diese Weise aus der gesetzlichen Erbfolge gestrichen, erhalten sie nur noch einen Pflichtteil.
Das Bürgerliche Gesetzbuch lässt zwei Formen des Testaments zu: das eigenhändige und das öffentliche. Ein eigenhändiges Testament muss vom Erblasser von vorne bis hinten handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Beim öffentlichen Testament dagegen erklärt der Erblasser seinen letzten Willen vor einem Notar, der das Dokument dann aufbewahrt. Ein solches Testament dürfen in Deutschland Personen ab 16 Jahren machen. Ehepartner können auch ein gemeinschaftliches Testament haben. Es ist bis zum Tod widerrufbar.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)