29. Juni 2011 08:25 Uhr
Das rituelle Schächten von Tieren ohne Betäubung wird in den Niederlanden verboten. Juden und Muslime empören sich über das Verbot, doch so gut wie vergeblich: das Parlament hat eine Verordnung verabschiedet, die besagt, dass alle Tiere vor ihrer Schlachtung betäubt werden müssen. Ausnahmen von dieser Regel soll es in Zukunft nur noch geben, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass dem Tier durch die Schächtung kein zusätzliches Leid zugefügt wird. Jüdische und muslimische Geistliche beklagen, dass ein solcher Nachweis gar nicht erbracht werden könne. Beide Religionen schreiben das Ausbluten von Schlachttieren nach rituellen Methoden vor. Bisher gab es in den Niederlanden eine Ausnahmegenehmigung für alle religiösen Schächtungen, wenn sie von eigens ausgebildeten Schlachtern durchgeführt werden.
In Deutschland ist Schächten nach dem Tierschutzgesetz eigentlich unzulässig. Aber Gerichte erlauben die Praxis unter strengen Auflagen - wegen der Religionsfreiheit.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)