29. Juni 2011 14:57 Uhr
Bald könnten auch totgeborene Kinder, die sehr früh und deshalb mit geringem Gewicht zur Welt kommen, ein echtes Begrägnis bekommen können. Bisher ist das anders, es gilt die Grenze von 500 Gramm. Alles was darunter liegt, gilt nicht als Totgeburt, sondern als Fehlgeburt. Die Föten werden nicht in das Personenstandsregister eingetragen. Das bedeutet, dass solche Kinder rein rechtlich nie existierten und deswegen auch nicht beerdigt werden können. Jetzt hat sich der Petitionsausschuss des Bundestags dafür ausgesprochen, dass das geändert wird. Denn durch die Fortschritte in der Medizin könnten heutzutage auch Säuglinge mit weniger als einem Pfund Geburtgewicht überleben. Ihr Tod sei deshalb das Ende eines möglichen Lebens.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)