4. Juli 2011 12:53 Uhr
Nicht alle Urlauber finden die Sketche von Animateuren gelungen.
Wenn die Witze aber so schlecht sind, dass sich die Gäste unwohl fühlen, kann sogar eine Entschädigungs-Zahlung fällig werden. Das entschied jetzt das Amtsgericht München. Im konkreten Fall hatte sich ein Paar aus Deutschland über Animateure im Ägypten-Urlaub geärgert: Diese hatten zum Thema "Grüße aus aller Welt" auch den Hitlergruß aufgeführt. Nach Ansicht des Gerichts stellt das Unwohlsein der Gäste einen Reisemangel dar. Wesentliches Element des Urlaubs sei es eben, sich wohlzufühlen.
Das deutsche Paar erhielt für den Hitlergruß eine Entschädigung von 34,35 Euro. Der Sketch fand erst am Ende der Reise statt, damit sah das Gericht den Urlaub als nicht gravierend geschädigt an.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)