6. Juli 2011 17:37 Uhr
Der Artenschutz darf nicht höher gewertet werden als das Lebensrecht der Tiere. So haben es die Richter vom Oberlandesgericht Naumburg entschieden und damit das Urteil des Landgerichts bestätigt. Das hatte den Direktor des Magdeburger Zoos und drei seiner Mitarbeiter zu Geldstrafen verurteilt, weil sie drei im Zoo geborene Tigerbabys getötet hatten. Ihre Begründung: Der Vater sei kein reinrassiger sibirischer Tiger. Damit sei die Erhaltung der Art gefährdet, wenn sie sich fortpflanzten. Die Richter aber urteilten: Der Artenschutz habe das Lebensrecht der Tiger zur Tatzeit nicht infrage gestellt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)