7. Juli 2011 12:20 Uhr

Hintergrund: Die drei Gesetzesvorschläge zur PID

Der Bundestag entscheidet heute darüber, ob die Präimplantationsdiagnostik verboten werden soll. Bei der PID werden künstlich befruchtete Embryonen auf bestimmte Erbkrankheiten untersucht. Generell erlaubt wird das Verfahren nicht: Zur Abstimmung stehen drei Gesetzesentwürfe, die es komplett verbieten oder wenige oder mehr Ausnahmen erlauben. Die Grenze zwischen den letzten beiden Vorschlägen verläuft dort, wo es um den möglichen Ausbruch einer erblich bedingten Krankheit erst später im Leben geht. Der Gesetzentwurf einer begrenzten Zulassung sieht vor, dass auch in einem solchen Fall künstlich erzeugte Embryonen untersucht werden dürfen, bevor man sie der Mutter einsetzt. Für den Vorschlag eines Verbots mit Ausnahmen dagegen soll nur entscheidend sein, ob ein Embryo lebensfähig ist. Beiden gemeinsam ist die Forderung, dass Betroffene sich beraten lassen müssen und dass eine Ethikkommission der Praxis im Einzelfall zustimmen muss.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)