7. Juli 2011 14:03 Uhr

Bundestag beschließt Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik

Der Bundestag hat entschieden, dass die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland in bestimmten Fällen zulässig ist.

Bei der PID werden künstlich befruchtete Embryonen auf bestimmte Erbkrankheiten hin untersucht. Dem Bundestag lagen drei Gesetzentwürfe zur Auswahl vor. Einer sah ein komplettes Verbot vor, die anderen eine begrenzte Zulassung. Angenommen wurde der Entwurf, der am meisten zulässt.

Er erlaubt die PID dann, wenn Paare die Veranlagung zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit in sich tragen oder eine Tot- oder Fehlgeburt droht. Die Betroffenen müssen sich beraten lassen und eine Ethikkommission muss im Einzelfall zustimmen. Außerdem soll die PID nur in dafür zugelassenen Zentren erfolgen.

Der Gesetzentwurf erhielt 326 von 594 abgegebenen Stimmen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)