15. Juli 2011 10:51 Uhr

Onlinevideorekorder sind nicht rechtswidrig

Wer sonntags die Formel 1 und samstags den Klitschko-Kampf mit einem Onlinerekorder aufnehmen will, der kann das tun. Er oder sie handelt dabei auch nicht rechtswidrig.

Das hat das Oberlandesgericht Dresden jetzt festgestellt. Die Streitparteien vor Gericht hießen Save.TV und RTL. Ersterer bietet einen kostenlosen Onlinevideorekorder an, letzterer fürchtet, dass seine Programme damit illegal vervielfältigt werden. Ein vom Gericht bestellter Gutachter widersprach RTL: Indem die Nutzer von Save.TV den Auftrag erteilen, Sendungen auf Save.TV-Servern aufzunehmen, erstellen sie eigentlich eine Privatkopie - genau so, als würden sie die Sendung mit ihrem Video- oder Festplattenrekorder zuhause aufnehmen. Und das ist, so das OLG Dresden, auch weiterhin nicht verboten.

Az. 14 U 801/07

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)