18. Juli 2011 14:22 Uhr
Das Geschlecht eines Menschen sei mit der Geburt festgelegt. Und deswegen könne ein Mann seinen Namen auch nicht einfach in einen Frauen-Namen ändern. Das entschied ein Gericht in Malaysia. Es lehnte damit die Forderung einer transsexuellen Klägerin ab. Diese war als Mann geboren worden, hatte sich aber 2008 in Thailand einer Geschlechtsumwandlung unterzogen.
Ihre Anwältin sagte, sie sorge sich um die Zukunft ihrer Mandantin. Die Transsexuelle werde im Alltag sicher Probleme bekommen - womöglich müsse sie jetzt etwa auf die Männertoilette gehen.
In den vergangenen Jahren haben in Malaysia nur zwei Transsexuelle eine Namensänderung durchgesetzt. Sie beklagen, dass die Gesellschaft sie diskriminiere.
Transsexuelle sind in der Region auch unter der Bezeichnung "Ladyboy" bekannt. Häufig arbeiten sie als Prostitutierte.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)