27. Juli 2011 08:52 Uhr

Wir erinnern: Vor 30 Jahren ebnet der Bundestag Weg zur Künstlersozialkasse

Der Blick in die Geschichte. Heute erinnern wir an eine Bundestagsentscheidung.

Denn vor 30 Jahren, am 27. Juli 1981, verabschiedete das Parlament das Künstlersozialversicherungsgesetz. Das Gesetz ermöglichte von da an freischaffenden Künstlern und Publizisten den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Sie bezahlen aber, anders als andere Selbstständige, nur den Arbeitnehmeranteil. Die andere Hälfte der Versicherungssumme wird durch den Bund und die sogenannte Künstlersozialabgabe finanziert. Diese Abgabe wird vor allem von Verlegern und Presseagenturen sowie den Rundfunkanstalten entrichtet. Aber auch Kultureinrichtungen müssen sie zahlen.

Die Künstlersozialabgabe steht aber auch in der Kritik, unter anderem weil sie als ungerecht empfunden wird. Der Bund der Steuerzahler und der Bund der Selbstständigen wollen sie sogar abschaffen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)