1. August 2011 06:25 Uhr
Seine Webseite mit einem hübschen Gedicht zu schmücken, das kann teuer werden. Wie das Portal "Heise online" berichtet, erhalten Webseiten-Betreiber zur Zeit Abmahnungen einer Anwaltskanzlei, wenn sie Reime von Heinz Erhardt veröffentlicht haben. Die Rechte des vor 35 Jahren verstorbenen Humoristen liegen beim Lappan-Verlag. Der fordert nun 600 Euro für jedes im Internet veröffentlichte Gedicht.
Das deutsche Urheberrecht erlaubt es zwar, im Internet Zitate wiederzugeben. Jedoch nur, wenn es sich um kurze Passagen handelt und sie als Zitat gekennzeichnet einen bestimmten Zweck haben.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)