9. August 2011 11:23 Uhr

Blick ins Lexikon: Tarifautonomie

Weil die Deutsche Flugsicherung im Tarifkonflikt die Schlichtung angerufen hat, blättern wir heute unter dem Begriff "Tarifautonomie" nach.

Gemeint ist damit, dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften eigenständig über Arbeitsbedingungen und Bezahlung in den Betrieben einigen dürfen, ohne dass der Staat mitspricht. Das ist in Artikel 9 des Grundgesetzes garantiert. In Lexikoneinträgen wird die Tarifautonomie als "gelungene Institutionalisierung des Klassenkonflikts" bezeichnet.

Wesentliche Elemente sind für die Arbeitnehmer das Streikrecht und für die Arbeitgeber die Möglichkeit, streikende Mitarbeiter vom Betrieb auszusperren. Auch die Schlichtung, die jetzt von der Flugsicherung angerufen wurde, ist nicht staatlich organisiert. Beide Seiten regeln die Bedingungen dafür selbst.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)