11. August 2011 14:57 Uhr
Anziehen ist keine Arbeitszeit - jedenfalls nicht bei der Polizei. Laut zwei Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim gehört das An- und Ausziehen der Uniform nicht zur Arbeitszeit - das An- und Ablegen von Dienstwaffe und Schutzweste dagegen schon. Das Gericht begründet das so: Beim An- und Ablegen von Waffe und Weste gehe es um die Herstellung der Einsatzbereitschaft. Beim An- und Ausziehen der Uniform handle es sich dagegen nur um eine Vor- oder Nachbereitung des Dienstes. Außerem könnten die Polizisten die Uniform mit nach Hause nehmen und auf dem Weg zur Arbeit tragen. Zwei Polizisten hatten geklagt. Sie wollten sich für das An- und Ablegen von Uniform, Waffe und Weste jeweils 15 Minuten auf ihre Arbeitskonten anrechnen lassen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)