15. August 2011 17:32 Uhr

Gericht: Früherer DDR-Spionagechef verdient keine Entschädigungsrente für Nazi-Opfer

Der deutsche Staat muss der Witwe des früheren DDR-Spionagechefs Markus Wolf keine Entschädigungsrente zahlen. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Im heute veröffentlichten Urteil heißt es, die Aberkennung der Entschädigungsrente sei rechtens. Wolf hatte zu DDR-Zeiten die sogenannte Ehrenrente für anerkannte "Kämpfer gegen den Faschismus" erhalten, da seine Familie von den Nationalsozialisten verfolgt worden war.

Laut dem Bautzen-Komitee - ehemaligen politischen Gefangenen der DDR - war eine solche Ehrenrente immer auch an die Treue zur SED gebunden.

Im Vertrag zur Wiedervereinigung war festgelegt worden, dass ostdeutsche Nazi-Opfer weiter Entschädigungsrenten erhalten. Bis 2003 erhielt deswegen auch Wolf weiter Geld. Dann jedoch wurde sie ihm aberkannt - das Gericht bestätigte diese Entscheidung und begründete, als Chef bei der DDR-Spionage und auch bei der Stasi habe Wolf gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wolf - und nach seinem Tod 2006 seine Witwe - waren bereits mehrfach rechtlich gegen den Entzug der Rente vorgegangen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)