24. August 2011 16:53 Uhr
Im Stehen zu essen, kann ungemütlich sein - freut aber den Imbissbudenbesitzer. Denn er muss dann für verkaufte Wurst oder Pommes weniger ans Finanzamt zahlen. Das liegt an den Regeln zur Mehrwertsteuer: Lebensmittel soll sich jeder leisten können, deshalb gilt für sie der reduzierte Steuersatz von sieben Prozent. Im Restaurant zu essen ist nach Ansicht des Gesetzgebers dagegen Luxus - deshalb kassiert der Staat 19 Prozent Mehrwertsteuer.
Ein Grenzfall ist die Imbissbude: Der Bundesfinanzhof hat jetzt darüber im Fall eines Wurstverkäufers auf dem Wochenmarkt entschieden. Er hatte zwar keine Stühle und Tische aufgestellt. Die Kunden konnten aber an einer Theke essen. Im Streit mit dem Finanzamt gaben die Richter dem Wurstverkäufer Recht: Eine Theke ist demnach nicht mit einem Restaurant vergleichbar - der Mann muss auf seine Einnahmen nur sieben Prozent Mehrwertsteuer zahlen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)