25. August 2011 11:41 Uhr

Blick ins Lexikon: Staatenlose Menschen

Weltweit gibt es laut UNO zwölf Millionen Menschen ohne Staatsangehörigkeit. Sie gelten als staatenlos - der Blick ins Lexikon erklärt, was das bedeutet.

So führt zum Beispiel das Auseinanderbrechen von Staaten wie der früheren Sowjetunion dazu, dass Menschen staatenlos werden. Viele Angehörige des alten Staates wurden daran gehindert, eine neue Nationalität zu beantragen. Oft verweigerten die Behörden als Schikane auch gezielt bestimmten Personen die Staatsangehörigkeit. Staatenlos kann man auch durch Ausbürgerung und Vertreibung werden. So schloss Italien 1926 der Staatsbürgerschaft unwürdige Bürger aus. Deutschland beschloss ein entsprechendes Gesetz 1933. Mit den Nürnberger Gesetzen von 1935 mussten Juden, die Deutschland verließen, damit rechnen, die Staatsbürgerschaft zu verlieren.

Staatenlose Menschen gibt es seit dem Entstehen der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert. Vor allem nach dem Ersten Weltkrieg traten sie in Europa in Erscheinung. Als staatenlos gelten auch bestimmte Volksgruppen - etwa in Birma, in den Golfstaaten und die Roma in Europa.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)