25. August 2011 14:20 Uhr
Neben Kreissäge und Schleifmaschine finden selbst Tote keine ewige Ruhe.
Das findet der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Er hält ein Industriegebiet nicht für den richtigen Ort für eine Krypta, also eine Gruft unter einer Kirche. In einem heute veröffentlichten Urteil weisen die Richter die Klage einer syrisch-orthodoxen Gemeinde aus dem Landkreis Heilbronn zurück. Diese wollte im Keller ihrer Kirche eine Krypta einrichten, um dort die Gemeindepfarrer zu begraben. Allerdings liegt das Gotteshaus direkt neben einem großen holzverarbeitenden Betrieb. Das Gericht bemängelte, dass dort nicht die gebotene Totenruhe garantiert werden könne. Das Urteil beendet einen Rechtsstreit, der insgesamt zehn Jahre dauerte.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)