2. September 2011 08:50 Uhr
Wir blicken auf ein Ereignis in der Geschichte. Heute vor 20 Jahren, am 02. September 1991, begann in Berlin der erste sogenannte Mauerschützen-Prozess. Angeklagt waren vier ehemalige DDR-Grenzsoldaten. Neun Monate vor dem Fall der Mauer hatten sie einen jungen Mann bei seinem Fluchtversuch aus Ost-Berlin erschossen. Er war der letzte Mauertote - insgesamt wurden rund 1.000 Menschen getötet, bei dem Versuch aus der DDR zu fliehen.
In dem ersten Prozess gegen die Mauerschützen ging es vor allem darum, ob die Grenzbeamten nach geltendem Recht der DDR gehandelt hatten und deshalb nicht zu belangen seien. Sie beriefen sich auf einen Schießbefehl der Nationalen Volksarmee. Das Gericht entschied damals, dass auch in der DDR Mord eine Straftat war. Die Grenzsoldaten seien aber Befehlsempfänger gewesen. Deshalb gab es nur geringe Strafen. Der Beamte, der den tödlichen Schuss abgegeben hatte, wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein Angeklagter bekam eine Bewährungsstrafe, die zwei anderen wurden freigesprochen.
Insgesamt gab es 112 Verfahren gegen 246 Personen. Etwa die Hälfte wurde freigesprochen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)