6. September 2011 09:58 Uhr

Hintergrund: Ausnahmezustand

In Trinidad und Tobago hat die Regierung den Ausnahmezustand verhängt, um der wachsenden Gewalt Herr zu werden. Was genau versteht man eigentlilch unter einem "Ausnahmezustand"?

Gemeint ist damit ein staatlicher Notstand. Er kann zum Beispiel durch Krieg oder Katastrophen nötig werden. Im Ausnahmezustand sind zeitweilig die Verfassung oder einzelne ihrer Bestimmungen außer Kraft gesetzt. Auch die Grundrechte können dann eingeschränkt werden.

Wie der Ausnahmezustand gehandhabt wird, unterscheidet sich von Staat zu Staat. In Deutschland sah die Weimarer Reichsverfassung von 1919 Notverordnungen vor. Diese konnte der Reichspräsident bei einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit erlassen, auch bei wirtschaftlichen Notständen. Darauf wurde zur Zeit der Weimarer Republik oft zurückgegriffen.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird ein Ausnahmezustand nicht erwähnt. In der Nachkriegszeit waren derartige Maßnahmen überhaupt nicht vorgesehen. Erst seit 1968 sind durch die Notstandsgesetzgebung Züge einer Notstandsverfassung in das Grundgesetz eingeflossen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)