6. September 2011 12:21 Uhr

Berlin: Wahlwerbetafeln der CDU ohne Papst-Gruß

Sie wollen so gern den Papst begrüßen. Aber sie dürfen nicht. Ein Verein in Berlin wollte die Wahlwerbetafeln der CDU nach der Wahl am 18. September neu plakatieren. Auf den Plakatwänden sollten dann prominente Bürger Papst Benedikt XVI. bei seinem Besuch vier Tage später willkommen heißen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht nun untersagt. Nach Auffassung des Gerichts dürfen im Vorfeld von Wahlen zwar ausnahmsweise öffentliche Straßen und Plätze für Werbezwecke genutzt werden. Auf dieses Privileg könne sich der Verein aber im Falle der Papstwerbung nicht berufen. Zudem komme derart großen Werbeanlagen ablenkende Wirkung zu, die grundsätzlich unerwünscht sei. Der Verein habe gegen dieses Urteil bereits Klage beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)