6. September 2011 17:18 Uhr
Gegner der Gentechnik dürften sich über dieses Urteil freuen.
Der Europäische Gerichtshof hat den Verkauf von Honig mit Genpollen-Spuren gestoppt. Für jedes Lebensmittel, das auch nur geringe Rückstände von Genpflanzen aufweise, sei zuvor eine Sicherheitsüberprüfung nötig.
Damit vertritt das Gericht eine andere Auffassung als die EU-Kommission - die meint, zufällig verunreinigter Honig brauche keine Zulassung.
Im konkreten Fall ging es um die Klage eines Imkers, neben dessen Bienenkörben Genmais angebaut worden war. Nachdem in seinem Honig Spuren davon entdeckt wurden, vernichtete der Imker den Honig und verklagte das Land Bayern, das den Genmais zu Testzwecken angebaut hatte.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)