7. September 2011 11:52 Uhr

Blick ins Lexikon: Verfassungsbeschwerde

Eine Verfassungsbeschwerde kann jeder einlegen, der sich durch einen "Akt der öffentlichen Gewalt" in seinen Grundrechten verletzt fühlt - also zum Beispiel durch Gesetze, Rechtsnormen, Verwaltungshandeln oder Gerichtsentscheidungen. Verhandelt wird die Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Allerdings müssen vorher alle anderen Klagemöglichkeiten vor sonstigen Gerichten ausgeschöpft worden sein. Trotz dieser Hürde erreichen das Bundesverfassungsgericht laut "Brockhaus" jedes Jahr mehrere tausend Verfassungsbeschwerden. Mehr als 98 Prozent von ihnen werden abgewiesen. So wie heute die Beschwerde gegen die Griechenland-Hilfen und den Euro-Rettungsschirm.

Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kostet nichts. Wird das Instrument der Verfassungsbeschwerde aber missbraucht, droht eine Gebühr von bis zu 2.600 Euro.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)