8. September 2011 11:52 Uhr

Blick ins Lexikon: Gläubiger

Zum Schluss ein Blick ins Lexikon, heute unter G wie Gläubiger.

Unter einem Gläubiger versteht man jemanden, der berechtigt ist, von einem anderen, dem Schuldner, eine Leistung einzufordern. Zwischen Gläubiger und Schuldner besteht ein Schuldverhältnis. Notfalls kann das auch gerichtlich eingefordert werden.

Der Begriff des Gläubigers kommt aus dem Italienischen, genauer von dem Wort "creditore", das wiederum auf "credere" für glauben zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt demnach, dass der Schuldner ihm das Geld irgendwann zurückzahlen wird.

Momentan fällt der Begriff des Gläubigers vor allem im Zusammenhang mit der Schuldenkrise verschiedener EU-Länder. Die EU und der Internationale Währungsfonds sind beispielsweise zwei der Gläubiger Griechenlands.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)