16. September 2011 09:26 Uhr
Gestern hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte leiblichen Vätern den Rücken gestärkt. Deutsche Gerichte müssen künftig besser prüfen, ob ein Umgang des mutmaßlichen Vaters im Interesse des Kindeswohls liegt.
Der Vorsitzende des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Deutschland, Maik Herberhold, sieht das Urteil skeptisch. Er sagte der "Frankfurter Rundschau", er sehe in der Argumentation ein wenig zu viel biologische Blutsverwandschaft. Diese sei eben nicht Grund genug, einen Umgang des leiblichen Vaters mit dem Kind zu ermöglichen. Denn: Wenn dieses plötzlich erfahre, dass der bisherige Vater gar nicht sein richtiger sei, könne das Vertrauen des Kindes massiv gestört werden.
Herberhold rät generell zu mehr Offenheit bei dem Thema. Werde geheimgehalten, dass der Vater ein anderer sei, komme das atmosphärisch trotzdem bei den Kindern an.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)