19. September 2011 11:51 Uhr
Dabei handelt es sich um eine Sperrklausel im Wahlgesetz.
Sie sorgt dafür, dass nur solche Parteien ins Parlament einziehen, die mehr als fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen bekommen haben. Hintergrund ist, dass es die Bildung einer Regierungskoalition erschweren würde, wenn es im Parlament allzu viele Splitterparteien gäbe. Wie zum Beispiel während der Weimarer Republik von 1918 bis 1933.
In Deutschland gilt die Fünf-Prozent-Hürde unter anderem bei der Wahl zum Bundestag und zu den Landtagen. Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus ist die FDP gestern an der Hürde gescheitert, die Piraten-Partei hat sie erstmals übersprungen.
Auf das Verhalten der Wähler kann die Fünf-Prozent-Klausel zweierlei Einfluss haben: Entweder sie geben einer gefährdeten Partei ganz gezielt ihre Stimme, damit diese die Fünf-Prozent-Hürde überspringt und bei der Bildung einer bestimmten Koalition behilflich sein kann. Von solchen Leihstimmen konservativer Wähler hat in der Vergangenheit manchmal die FDP profitiert.
Oder die Wähler verweigern der gefährdeten Partei ihre Stimme, weil sie davon ausgehen, dass diese die Fünf-Prozent-Hürde sowieso nicht erreicht.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)