19. September 2011 17:32 Uhr
Wenn sich ein Mensch vor einen fahrenden Zug wirft, um zu sterben, dann leiden darunter nicht nur die Angehörigen. Es leidet auch der Zugführer, der die Selbsttötung nicht verhindern konnte. Dieser Tatsache trägt jetzt ein außergerichtlicher Vergleich am Landgericht Nürnberg-Fürth Rechnung.
Die Eltern eines 20-jährigen Selbstmörders erklärten sich bereit erklärt, der Frau des betroffenenen Zugführers ein Schmerzensgeld zu zahlen. Sie hatte angegeben, ihr Mann leide seit dem Ereignis unter Albträumen und starken Kopfschmerzen. Ihre ursprüngliche Forderung belief sich auf 15.000 Euro. Auf wie viel Schmerzensgeld sich die beiden Parteien am Ende geeinigt haben, wurde nicht gesagt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)