22. September 2011 12:21 Uhr
Das Grundgesetz sagt gar nichts über das Verhältnis von Staat und Kirche aus. Das erklärte Stefan Muckel, Professor für Staats- und Kirchenrecht an der Universität Köln, hier bei DRadio Wissen. Der im deutschen Grundgesetz festgeschriebene Satz "Es besteht keine Staatskirche" stamme noch aus der Zeit der Weimarer Republik und sei schlicht aus Zeitmangel ins Grundgesetz übernommen worden.
Muckel sagte, bis 1918 habe es noch Staatskirchen in Form der Evangelischen Landeskirchen gegeben. Diese seien durch den Passus in der Weimarer Reichsverfassung abgeschafft worden. Seiner Ansicht nach wird die institutionelle Trennung von Staat und Kirche in diesen Satz hineininterpretiert. Verfassungsrechtlich habe er in dieser Hinsicht keine Bedeutung.
In anderen Ländern ist der Laizismus dagegen sehr wohl gesetzlich geregelt - beispielsweise in Frankreich oder in Schweden.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)