22. September 2011 12:56 Uhr
"Geschütze geografische Angabe" - dieses Label kann für bestimmte Lebensmittel beantragt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens eine Herstellungsstufe in der betreffenden Region stattfindet. Ein Träger dieses Labels ist der südtiroler Apfel.
Auch die bayerische Käsespezialität Obazda war 2009 vom Deutschen Patent- und Markenamt als geografische Angabe geschützt worden. Doch jetzt bezweifelt das Bundespatentgericht in München, ob dieser Schutz für den Obazda rechtens ist. Der Vorsitzende Richter erklärte heute, die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft habe einen entsprechenden Antrag gar nicht stellen dürfen. Schließlich sei nur ein Hersteller von Obazda Mitglied der Landesvereinigung. Hersteller jenseits der bayerischen Landesgrenzen fordern, den Schutz zurückzunehmen.
Weitere Labels für Lebensmittel sind die "Geschützte Ursprungsbezeichnung", die zum Beispiel für Parmaschinken und Champagner gilt, und die "Garantiert traditionelle Spezialität". Sie gilt unter anderem für Mozzarella und Serrano-Schinken.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)