22. September 2011 15:52 Uhr

Käsespezialität Obazda ist nicht länger geografisch geschützt

Obazda muss nicht unbedingt aus Bayern kommen. Das hat heute das Bundespatentgericht in München entschieden. Damit entzogen die Richter der bayerischen Käsespezialität das Label "Geschütze geografische Angabe". Diesen Schutz hatte 2009 das Deutsche Patent- und Markenamt gewährt nach einem Antrag der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft.

Dagegen hatte eine Firma jenseits der bayerischen Landesgrenze geklagt. Der Vorsitzende Richter erklärte, der Obazda sei zwar grundsätzlich als geografisches Produkt schutzfähig. Wegen einer speziellen Vorschrift zur Haltbarmachung des Käses wurde die Entscheidung über den geografischen Schutz aber an das Patent- und Markenamt zurückverwiesen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)