26. September 2011 13:52 Uhr

Gericht: Mobilfunkanbieter müssen vor Kostenfallen warnen

Bei Geschäften - so denkt man - sollte man sich nicht auf Redlichkeit und Anstand verlassen. Und doch argumentiert das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht bei seinem jüngsten Urteil mit diesen beiden Werten. Die Richter entschieden, dass ein Handykunde seine Rechnung über 11.500 Euro nicht bezahlen muss. Der Grund: Sein Mobilfunkanbieter hatte ihn nicht darüber informiert, dass bei der Einrichtung eines bestimmten Programms automatisch eine kostenpflichtige Internetverbindung gestartet wird. Das widerspricht den Richtern zufolge dem Grundsatz von Treu und Glauben, der im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben ist und Redlichkeit und Anstand auch bei Verträgen einfordert.

Im konkreten Fall hatte der Kunde bei der Vertragsverlängerung ein neues Handy mit Navigationsprogramm erworben. Als er das Programm startete, aktualisierte sich automatisch das gesamte Kartenmaterial, was mehrere Stunden dauerte. So entstand die hohe Rechnung.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)